Interkommunales Gewerbegebiet: Anschreiben Kommunalaufsicht

23.04.15 –

Antwortschreiben des Ortsverbandes Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Röthenbach auf das Schreiben der Kommunalaufsicht (Landratsamt Lindau) zum Interkommunalen Gewerbegebiet:

Schreiben Kommunalaufsicht 

Röthenbach, 29.04.2015

Ihr Antwortschreiben vom 21.04.2015 zum Interkommunalen Gewerbegebiet “Auf der Au”

Sehr geehrter Herr Waller,

vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 21.04.2015 und der uns allerdings durchaus bekannten ausführlichen Beschreibung zur Arbeit des Zweckverbandes “Interkommunales Gewerbegebiet Argental”.

Wir möchten an dieser Stelle unser Anliegen für Sie nochmals konkretisieren.
Der Grund für unser Einschalten der Kommunalaufsicht ist nicht die Arbeit des Zweckverbandes an und für sich, sondern die Art und Weise des Zustandekommens des Zweckverbandes.

Aus unserer Sicht und entsprechend unserem Informationsstand, sind hier den Gemeinderäten der Argentalgemeinden wichtige Informationen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht vorgelegt worden.
Daher ist zu überprüfen, ob diese Beschlüsse überhaupt wirksam sind.

Konkret bedeutet dies für Ihre Prüfungsarbeit, die temporäre Entwicklung der ablehnenden Bescheide von der Regierung von Schwaben zum Gewerbegebiet zum Standort “Auf der Au” nachzuvollziehen und parallel dazu die Vorlagen an die Gemeinderäte zu überprüfen.
Eben diese wurden den Gemeinderäten bei Beschlussfassung nämlich vorenthalten.
Dies heißt, dass die Gemeinderäte aus Unwissenheit, dass die Regierung von Schwaben den Standort als nicht genehmigungsfähig erkannt hat, für eine Gründung des Zweckverbandes gestimmt haben.

Wir hoffen, dass wir unser Anliegen jetzt klarer formuliert haben und bitten Sie, eine fundierte Überprüfung einzelnen Argentalgemeinden hinsichtlich des Informationsflusses und der daraus resultierenden Beschlussfassung durchzuführen.
Die aus unserer Sicht zu prüfenden Kriterien sind:

  • Wann wurden welche Informationen den Gemeinderäten vorgelegt und waren diese bezüglich des damals aktuellen Sachstandes vollständig und richtig.
  • Hatten alle vier Argentalgemeinderäte zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Gründung des Zweckverbandes auch die Stellungnahme(n) der Regierung von Schwaben vorliegen?
  • Hatten alle vier Argentalgemeinderäte zum Zeitpunkt der Beauftragung der verschiedenen Vorplanungsphasen durch den Zweckverband die jeweiligen Stellungnahmen der Regierung von Schwaben vorliegen.

Diese Überprüfung ist für alle vier Argentalgemeinden durchzuführen.

Die Rechtmäßigkeit sämtlicher Beschlüsse der Gemeinderäte im Zusammenhang mit dem Zweckverband wird hiermit angezweifelt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
B90/Die GRÜNEN Ortsverband Röthenbach

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