BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

im Landkreis Lindau

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Beitrags- und Kassenordnung des Kreisverbandes Lindau (Bodensee) und seiner Untergliederungen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landkreis Lindau regeln ihre Finanzverhältnisse folgendermaßen:

Die*der Kreiskassier*in verwaltet die zentralen Finanzen. Der Kreisvorstand entwickelt und plant Maßnahmen zur finanziellen Leistungsfähigkeit. Er beschließt in unterjährigen Finanzfragen.

§ 1 Ordnungen des Bundes- und des Landesverbandes

Die Beitrags- und Kassenordnung des Bundesverbandes sowie die Finanzordnung und die Erstattungsordnung des Landesverbandes Bayern sind für den KV verbindlich und finden, soweit durch diese Beitrags- und Kassenordnung nicht zulässig anders geregelt, sinngemäß Anwendung.

§ 2 Rechenschaftslegung

  1. Die*der Kreiskassier*in sorgt für die fristgerechte Vorlage des Jahreskassenberichts bei der*dem Landesschatzmeister*in.
  2. Die Kassenprüfer*innen kontrollieren die ordnungsgemäße Kassenführung des KV.

§ 3 Mitgliedsbeiträge

  1. Die Höhe des Beitrages beträgt mindestens 8 Euro pro Monat.
  2. Bei einer Mitgliedschaft von beiden Partner*innen einer Lebensgemeinschaft oder Familien beträgt die Höhe des Beitrages insgesamt mindestens 13 Euro pro Monat.
  3. Der Kreisvorstand ist berechtigt, auf Antrag für Personen mit besonderen finanziellen Härten Ausnahmen hiervon zu vereinbaren (Sozialklausel).

§ 4 Erstattung für Ersatzdelegierte

Erstattung nach der Erstattungsordnung des Landesverbandes Bayern erhalten auch Ersatzdelegierte zu Delegiertenversammlungen, die ohne Stimmrecht an der Versammlung teilnehmen.

Beschlossen auf der Kreisversammlung vom 13.09.2026 in Lindau (Bodensee).


Die aktuelle Beitrags- und Kassenordnung kann hier heruntergeladen werden.

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