BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

im Landkreis Lindau

Pressemitteilung zur “Nicht – Genehmigungsfähigkeit” des Interkommunalen Gewerbegebietes “Auf der Au”

14.03.15 –

Der Ortsverband B’90/DIE GRÜNEN Röthenbach hat bereits mit seinem Positionspapier vom 23.07.2014 für die Gemeinde Röthenbach den Austritt aus dem Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet gefordert.
Dies vor dem Hintergrund, dass bereits mit der zweiten Stellungnahme der Regierung Schwaben vom 22.11.2012 die Nichtgenehmigungsfähigkeit des Projektes u.a. wegen des Anbindegebotes beschrieben wird. Außerdem liegt das das Gebiet im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet!

Zur Historie:
Im Gemeindeblatt vom 20.12.2013 wurde die Gründung eines entsprechenden Zweckverbandes verkündet, obwohl die o.g. Stellungnahme der Regierung den Verantwortlichen Bürgermeistern schon vorlag. Diese lagen den Gemeinderäten bei ihren Entscheidungen nicht, oder wohl nur sehr wenigen vor!
Der Beschluss zur Gründung des Zweckverbandes beruht somit auf die bewusste Zurückhaltung von Informationen der aktuellen Gesetzeslage durch die Vorsitzenden der jeweiligen Gemeinden.
„Im Übrigen sind nach Aussage der Regierung von Schwaben vom 17.11.2014 in den wirksamen Flächennutzungsplänen der Gemeinden Grünenbach und Röthenbach gewerbliche Flächen dargestellt, die nach derzeitigem Kenntnisstand unbebaut sind und ein Potenzial zur Erweiterung bestehender Gewerbegebiet darstellen.“ (Schreiben der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr vom 19.01.2015, Seite 5).

Somit ist belegt, dass zusätzlich zum Anbindegebot ein zweiter wesentlicher Grund für die Nichtgenehmigungsfähigkeit gegeben ist.
Trotz der Kenntnis der Verantwortlichen über die mehrmalige Mitteilung der Nichtgenehmigungsfähigkeit, sowie das bewusste Zurückhalten von Informationen gegenüber
den Gemeinderäten, wurden somit Steuergelder der Bürger sinnlos und wissentlich verschwendet.

Der Ortsverband B’90/DIE GRÜNEN Röthenbach behält sich eine Überprüfung der bisher gefassten
Gemeinderatsbeschlüsse bezüglich der juristischen Gültigkeit vor, ebenso behält er sich eine Beschwerde an die zuständige Kommunalaufsicht wegen offensichtlicher und bewusster
Steuerverschwendung vor. Außerdem fordern wir den Zweckverband auf die Höhe der bisherigen
Ausgaben offen zu legen.

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Ortsverbände

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