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24.01.22 –
Am 16.12.21 wurde der Haushalt im Bezirk Schwaben einstimmig verabschiedet. Mit einem Gesamtvolumen von 919 Millionen Euro, davon 95 %, das sind 860 Millionen Euro, im Sozialbereich hat dieser Haushalt auch eine Bedeutung in allen Landkreisen und kreisfreien Städten.
Bei einem gleichbleibenden Hebesatz von 22,9 Punkten zahlen die kreisfreien Städte und Landkreise an den Bezirk insgesamt 620 Millionen Euro – der Landkreis Lindau 24 Millionen Euro.
Zugleich erhalten alle Umlagezahler mehr an Leistungen zurück – das zeigt die rein-rauß-Statistik. 2020 zahlte der Landkreis Lindau 22 Mio. Euro Bezirksumlage und erhielt 31 Mio. Euro über Leistungen an Menschen mit Behinderung, psychischer Erkrankung und im Alter zurück.
Anmerkung für kommunale Mandatsträgerinnen zum Bezirkshaushalt:
Seit 2016 zahlt der Bund 5 Milliarden Euro für die Unterstützung der Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz an die jeweiligen Leistungsträger (in Bayern die Bezirke).
Diese Mittel – die ausdrücklich in Bayern den Bezirken zustehen – werden über eine erhöhte Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Unterkunft im SGB II (ALG II-Bezieher*innen), eine erhöhte Beteiligung der Gemeinden am Umsatzsteueraufkommen und eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen ausgeschüttet. Dies sind in Schwaben 2021 prognostiziert 100 Millionen Euro (10 % des Bezirkshaushaltes oder 4 Punkte Bezirksumlage), die an die Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte fließen und eigentlich den Bezirken zustehen.
All die folgenden Angebote gibt es im Landkreis Lindau. Es sind Leistungen für Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung, ambulant oder im beschützen Wohnen, für Arbeitsplätze in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Beratungsstellen wie die Suchtfachambulanz, Sozialpsychiatrischer Dienst (SPDi), Offene Behinderten Arbeit (OBA) und ergänzende unabhängige Beratungsstelle (EUTB), Leistungen für integrative Kindergärten und Frühförderung bis zu Tagesangeboten für Menschen mit Behinderung nach dem Arbeitsleben. Große Bedeutung haben zudem alle Hilfen in der Pflege, wenn das eigene Einkommen und Vermögen für die Versorgung nicht ausreicht.
2021 ist in Bayern ein flächendeckender Krisendienst gestartet worden. 24 Stunden/7 Tage sind die Leitstellen bei psychosozialen und psychiatrischen Krisen erreichbar. Die Gesamtverantwortung für die Krisendienste haben die Bezirke. Den mobilen Dienst – innerhalb einer Stunde sind zwei Fachkräfte vor Ort, wenn dies die Leitstelle für notwendig hält – finanzieren die Bezirke. Dies ist ein sehr gutes erreichbares und niederschwelliges Angebot für Menschen in Krisen. Die mobilen Einsätze untertags übernimmt im Landkreis Lindau der Sozialpsychiatrische Dienst, am Abend, Wochenende und Feiertag die AWF-Kräfte (alle ausgebildete und geschulte Fachkräfte) in einer eigens geschaffenen Gesellschaft für Schwaben.
Dabei setzt der Bezirk als überörtlicher Sozialhilfeträger gesetzliche Vorgaben um. Bei den Hilfen für Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung das Bundesteilhabegesetz (SGB IX), bei den Hilfen für Menschen im Alter die Gesetze im SGB XI und XII und beim Krisendienst das PsychKHG (PsychiatrieKrankenHilfeGesetz), ein Landesgesetz.
Große finanzielle Herausforderung stellt das PfleWoG (Pflegewohnqualitätsgesetz) dar. Dies ist allen Kommunalpolitiker*innen bekannt, die in eigener Trägerschaft ein Altenpflegeheim betreiben. Insbesondere die baulichen Anforderungen sind – zum Wohle der Menschen – gestiegen. Für die Bezirke hat das PfleWoG eine sehr große finanzielle Bedeutung in der Eingliederungshilfe (Pflegesätze) bei allen Einrichtungen des beschützen Wohnens.
Die Bedeutung der Bezirke wird häufig nicht gesehen. Dabei sind die Hilfen so wichtig für eine inklusive Gesellschaft an der alle – ohne Barrieren - teilhaben können.
Barbara Holzmann
Stellvertretende Bezirkstagspräsidentin Schwaben
Vizepräsidentin Bayerischer Bezirketag
Stadträtin Immenstadt
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