25.01.22 –
Dieser Antrag wurde in der Kreistagssitzung am 17.02.2022 vom Kreistag angenommen und dadurch der Beschluss, daß der Kreis den Geh- und Radewegebau im Landkreis außerorts nur dann finanziert, wenn sich die jeweiligen Gemeinden jeweils zur Hälfte daran beteiligen aus dem Jahr 2008 aufgehoben.
An den Kreistag
Landkreis Lindau
Lindau , den 25.1.2022
Sehr geehrter Herr Stegmann, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen vom Kreistag,
Die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN im Lindauer Kreistag beantragt
die Aufhebung des Kreistagsbeschlusses von 2008, wonach der Kreis den Geh- und Radewegebau im Landkreis außerorts nur dann finanziert, wenn sich die jeweiligen Gemeinden jeweils zur Hälfte daran beteiligen.
Begründung:
Über diese Frage haben wir im Kreistag schon öfters gesprochen, sie wurde aber noch nie förmlich behandelt und abgestimmt.
Noch immer gilt der Kreistagsbeschluss aus dem Jahr 2008, wonach die Gemeinden die Hälfte des nicht geförderten Betrages für außerorts gebaute Geh- und Radwege finanzieren müssen, während kreiseigene Straßen für Kraftfahrzeuge vom Landkreis und Fördergebern voll finanziert werden.
Uns allen ist es doch ein Anliegen, den Anteil des Fuß- und Radverkehrs zu erhöhen. Dazu müssen wir dann aber auch ein entsprechendes Angebot zur Verfügung stellen. Uns ist durchaus bewusst, dass hier oft die Eigentumsverhältnisse schwierig und ein Hindernis sind.
Doch sollten auf keinen Fall zusätzliche Hürden in der Form bestehen bleiben, dass Gemeinden die Möglichkeit eines Geh- und Radwegs nicht umsetzen, weil sie es sich nicht leisten können
Auch die Tatsache, dass es vom Bund inzwischen höhere Förderquoten zum Radwegeausbau gibt, ändert nichts an der bisherigen grundsätzlichen Ungleichbehandlung von Kfz und Radverkehr in unserem Landkreis. Sie ist vielmehr ein weiteres Argument dafür, dass der Landkreis diese Kosten nun vollständig übernehmen kann
Wir hoffen auf eine breite Unterstützung unseres Antrags und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Dr. Ulrike Lorenz-Meyer
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Vorstellung der Kandidat*innen und Zustimmung der Mitglieder
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