Anfrage des OV Röthenbach zur Deponie Steinegaden

07.05.19 –

Folgende Anfrage wurde Heute von unserem Ortsverband Röthenbach an das Landratsamt Lindau und die Gemeinde Röthenbach gestellt:

ANFRAGE zur Deponie Steinegaden

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich des Betriebs der Deponie Steinegaden liegen uns Schreiben im Rahmen des Emailverkehrs der Regierung Schwaben, Frau Hannelore Schenk, vom August 2016 vor.

Darin heißt es unter anderem:

  1. „Zur Frage der Beendigung des Deponiebetriebes stellen wir fest, dass die Laufzeit der Deponie Steinegaden nicht verbindlich festgelegt ist, sondern voraussichtlich mit der Verfüllung des genehmigten Deponievolumens und der Rekultivierung endet.“
    (Quelle: Email Hannelore Schenk vom 16.08.2016, 15 Uhr 53)
  2. „Ein Antrag auf Erweiterung der Deponie Steinegaden liegt der Regierung von Schwaben nicht vor.“
    (Quelle: Email Hannelore Schenk vom 18.08.2018, 11 Uhr 51)

Hierzu stellen wir folgende Anfrage:

Zu Punkt 1:

  • Welche Informationen liegen der Gemeinde Röthenbach/dem Landratsamt Lindau über den derzeitigen Stand der Verfüllung, sowie über den aktuellen Stand der Rekultivierungsmaßnahmen vor?
  • Gibt es aktuelle Informationen über das geplante Ende der Verfüllung und das daraus resultierende Laufzeitende der Deponie?

Zu Punkt 2:

  • Liegen der Gemeinde/dem Landratsamt Lindau Informationen vor, dass eine eventuelle Erweiterung der Deponie während der jetzigen Laufzeit bzw. nach Abschluss der Verfüllung und Rekultivierung geplant ist?

Fragepaket Nummer 3 als Ergänzung:

Uns sind aus den vorliegenden Gutachten die Grundwasserfließrichtung als auch die Art und Weise der Verfüllung sowie die benötigen Schutzmaßnahmen bekannt.

Trotz dieser Maßnahmen resultiert bei technischen Gewerken im umweltgefährdenden Bereich stets auch ein langfristiges Restrisiko.

Dies kann durch Änderung der Grundwasserfließrichtung sowie durch entstehende, nicht absehbare und kalkulierbare Undichtigkeiten, sowie auch eventuelle Qualitätsmängel in der Produktion der Sicherungsmaßnahmen geschehen oder geschehen sein.

Bitte erläutern sie uns die Haftungssituation im Falle eines „Störfalls“, wie z.B. ungeplanter Eintrag von Schadstoffen ins Grundwasser, Undichtigkeiten, Verseuchung des Bodens, Gefährdung der Wasserversorgung….

  • Wer überprüft die Grube während und nach der Verfüllung auf Dichtigkeit?
    Wie häufig wird dies durchgeführt?
    Wo sind die Ergebnisse hierzu dokumentiert und einsehbar?
  • Wer überprüft aktuell den Prozess der Verfüllung hinsichtlich der genehmigten zu lagernden Abfälle?
    Wie häufig wird dies durchgeführt?
    Wo sind die Ergebnisse hierzu dokumentiert und einsehbar?
  • Wer ist im Falle eines Schadens und daraus resultierenden Folgeschäden für die durchzuführenden Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen monetär in der Verantwortung?
  • Welche maximale Schadenshöhe wird vom Betreiber bzw. im Falle eines Besitzunternehmens vom Grundstückseigentümer übernommen?
    Hier bitten wir auch um eine Erläuterung für den Fall, dass es sich bei einem eventuellen Besitzunternehmen um eine Kapitalgesellschaft handelt.
  • Gibt es betreiberseitig oder eigentümerseitig hier entsprechende Schadensversicherungen welche als Voraussetzung für die Genehmigung der Deponie behördenseitig gefordert wurden?
    Falls ja, in welcher Höhe wurden diese als Genehmigungsvoraussetzung gefordert?
    Falls nein, weshalb wurde dies im öffentlichen Interesse nicht berücksichtigt?

Mit freundlichen Grüßen

B90/Die GRÜNEN Ortsverband Röthenbach

Jürgen Kraft                                                              Werner Syska

Sprecher des Ortsverbandes                                  Sprecher des Ortsverbandes

 

In Kopie an:

  • Gleichlautende Anfrage jeweils an LRA Lindau Untere Naturschutzbehörde sowie die Gemeinde Röthenbach
  • „Der Westallgäuer“

Kategorie

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