Antrag: Stärkung des regionalen Bio-Absatzmarktes zur Unterstützung der regionalen Biolandwirtschaft

24.02.20 –

Folgenden Antrag hat die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Lindau heute zur Bearbeitung durch den Kreistag am 26.03.2020 gestellt:

Der Kreistag möge beschließen, dass der Landkreis Lindau (z.B. im Rahmen einer Selbstverpflichtungserklärung)

  1. seine Vorbildfunktion erfüllt und sich klare Ziele zur Einführung und dauerhaften Verwendung von Biolebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung setzt. Damit bekräftigt der Landkreis das Vorhaben, die Produktion, Verarbeitung, Vermarktung und die Bewusstseinsbildung zu Ökolandbau und Lebensmitteln aus ökologischer Produktion und Verarbeitung zu etablieren, beizubehalten und weiter auszudehnen.
  2. darauf hinwirkt, dass an den Schulen in Trägerschaft der Gemeinden/ Städte im Landkreis Lindau ab dem Schuljahr 2020/21 ein Anteil von 30% (gemessen am Warenwert) Biolebensmittel eingesetzt wird. Der Anteil soll sich bis zum Jahr 2025 auf mindestens 50% erhöhen. Bei Fleisch und Wurstwaren ist Ware aus artgerechter Tierhaltung (mind. EU-Bio-Standard) oder Weidehaltung zu bevorzugen. Ab 2025 sollen nur noch Fleisch und Wurstwaren in regionaler Bioqualität eingesetzt werden.
  3. die Verantwortlichen der Schulen und Kindergärten kommunaler sowie privater Träger und die Caterer mit Beratung und Schulung bei der Einführung von Biolebensmitteln unterstützt,
  4. Kindergärten kommunaler sowie privater Träger bei der Einführung und Etablierung von Biolebensmitteln unterstützt,
  5. die Vernetzung der Kindergärten und Schulen und der regionalen Erzeuger- und Verarbeitungsbetriebe, z. B. anhand von jährlichen Betriebsbesuchen unterstützt,
  6. bei landkreiseigenen Veranstaltungen und Festen oder anderen offiziellen Anlässen mindestens 30% Biolebensmittel einsetzt. Auch hier sollen Fleisch und Wurstwaren gemäß den beschriebenen Standards unter Punkt 2. verwendet werden, sowie fleischlose Gerichte in gleichwertiger Qualität angeboten werden (vegetarisch und/oder vegan).
  7. die Einführung von Biolebensmitteln im Bedarfsfall finanziell fördern wird.
  8. allgemein darauf hinwirkt, dass fleischlose Gerichte einen ebensolchen Stellenwert wie fleischhaltige Gerichte erhalten (z.B. durch Aufklärung, Schulung, Unterricht, Einführung fleischloser Tage usw.)
  9. eine Überprüfung der Umsetzung alle 3 Jahre erfolgt und in einem Dialogverfahren mit den beteiligten Einrichtungen, Institutionen und Dienstleister*innen weiterentwickelt und angepasst wird.

Begründung

Die aktuellen Debatten rund um die zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik zeigen, dass das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an einer nachhaltigeren, ökologischen Landwirtschaft so hoch wie noch nie ist. Die Landwirtschaft der Zukunft muss Gewässer, Artenvielfalt, Klima und Böden schützen, gut für Mensch und Tier sein und gleichzeitig den Lebensunterhalt von Bäuerinnen und Bauern sichern.
Dafür brauchen wir einen massiven Ausbau der Biolandwirtschaft in Bayern – in den Änderungen des Naturschutzgesetzes nach dem Entwurf des „Volksbegehrens Artenvielfalt – Rettet die Bienen“ sind die entsprechenden Vorgaben bereits enthalten. Nun ist die Umsetzung entscheidend.
Der Weg zu mehr Ökolandbau geht nur über unsere Landkreise, Gemeinden und Städte – dort wird entschieden, welche Produkte in Schulen, kommunalen Kantinen usw. auf den Teller kommen. Öffentliche Institutionen müssen bei der Gemeinschaftsverpflegung eine Vorbildfunktion einnehmen, wenn wir den regionalen Bio-Absatzmarkt in Bayern substanziell ankurbeln wollen.
Die ökologische Landwirtschaft trägt nachweislich zu mehr Artenvielfalt, Humusaufbau und Gewässerschutz bei. Im Rahmen von Begleitgesetz und Maßnahmenkatalog zum Volksbegehren Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern hat der Landtag die Ausweitung des ökologischen Landbaus beschlossen und für 2030 die Zielmarke für ökologische Landwirtschaft in Bayern auf 30% der landwirtschaftlichen Flächen gesetzt. Gleichfalls wurde beschlossen, den Anteil von Bio-Lebensmitteln in den
öffentlichen Kantinen zu erhöhen.
Die Kommunen und Landkreise können die ökologische Landwirtschaft in Bayern stärken, wenn sie in den Kreisgemeinden und -kommunen darauf hinwirken, dass bei der Schulverpflegung, der Kindergartenverpflegung und beim Catering eigener Veranstaltungen der Bioanteil gemäß klarer Zielvorgaben und insbesondere durch kommunale Selbstverpflichtungen erhöht und ausgeweitet wird.

Christiane Thiesen
für die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Lindau

Kategorie

Kreistag